Stiftung für das Museum Folkwang
Engagieren Sie sich für Ihr Museum!
Die Stiftung für das Museum Folkwang ist eine selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie erwirbt aus den Erträgen ihres Vermögens und über ihr zugehende Zustiftungen und Spenden Werke der bildenden Kunst und ermöglicht dem Museum Folkwang – auch in Zeiten knapper öffentlicher Mittel –, seine einzigartige Sammlung zu erweitern. Die allein der Stiftung zu Eigentum gehörenden Kunstwerke überlässt die Stiftung dem Museum Folkwang als Dauerleihgaben. (Zu den Beständen der Stiftung für das Museum Folkwang in der SAMMLUNG ONLINE)
Die Stiftung für das Museum Folkwang bietet Ihnen steuerlich vorteilhafte Möglichkeiten der Förderung an, von der Geld- oder Sachspende über die Zustiftung, die testamentarische Zuwendung bis hin zu Treuhandstiftung. Bei größeren Zuwendungen bietet Ihnen ein Weg über die Stiftung ganz besondere Vorteile. Ob Sie sich für eine Zustiftung, eine Spende zu Lebzeiten oder eine testamentarische Zuwendung entscheiden – wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, für das von Ihnen gewünschte Förderinstrument den optimalen steuerlichen Vorteil zu erhalten.
Unsere Bürgergesellschaft ist auf Förder:innen wie Sie angewiesen.
Wir freuen uns über Ihre tatkräftige Unterstützung.
Dr. Andreas Urban
Vorsitzender des Vorstandes
FÖRDERINSTRUMENTE
Die Stiftung für das Museum Folkwang ist vom Finanzamt als gemeinnützig und förderungswürdig anerkannt. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen können von natürlichen als auch von juristischen Personen (Einzelunternehmen, Personen und Kapitalgesellschaften) gegen Vorlage einer Zuwendungsbescheinigung steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
ZUSTIFTUNG
Mit Ihrer Zustiftung vermehren Sie das Vermögen der Stiftung, sichern ihre langfristige Arbeit und verbessern das jährliche Ertragsergebnis, das für Kunstankäufe zur Verfügung steht. Als Zustiftungen können Barvermögen, Wertpapiere, Haus- und Grundbesitz, Kunstgegenstände und andere Sachwerte eingesetzt werden.
Die Zustiftung eines Barvermögens können Sie mittels einer Banküberweisung vornehmen. Den Verwendungszweck bezeichnen Sie bitte mit dem Wort „Zustiftung“. Wenn Sie auf dem Überweisungsformular außerdem Ihren Namen und Ihre Adresse angeben, erhalten Sie sofort nach Eingang der Zahlung auf dem Konto der Stiftung eine Zuwendungsbescheinigung. Zustiftungen sind bis zu einer Höhe von insgesamt einer Million Euro (bei Ehepaaren bis zu zwei Millionen Euro) steuerlich abzugsfähig. Der Stifter darf die Veranlagung dieses Betrags nach seinen Erfordernissen auf bis zu zehn Jahre verteilen.
GELDSPENDEN
Ihre Geldspende wird ausschließlich für den in der Satzung der Stiftung für das Museum Folkwang festgeschriebenen Zweck verwendet. Die gespendeten Geldwerte fließen nicht dem Stiftungsvermögen zu, sondern können direkt für den Erwerb von Kunstwerken oder die sonstige Förderung des Museum Folkwang eingesetzt werden.
Spenden können bis zu einer Höhe von 20% der erzielten Einkünfte geltend gemacht werden; übersteigt die Spendenhöhe diesen Prozentsatz, kann der Mehrbetrag in die Folgejahre vorgetragen werden. Unternehmer und Unternehmen können das sogenannte Buchwertprivileg in Anspruch nehmen. Wird der Stiftung ein Vermögenswert aus dem Betriebsvermögen übertragen, kann diese Entnahme zum Buchwert erfolgen. Die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkehrswert muss nicht versteuert werden.
Für Geldspenden verwenden Sie bitte eine Banküberweisung mit dem Verwendungszweck „Spende“. Nach Eingang der Zahlung auf dem Konto der Stiftung erhalten Sie umgehend eine Spendenbescheinigung. Bitte vermerken Sie dafür auf dem Überweisungsformular Ihren Namen und Ihre Adresse.
SACHSPENDEN
Als Sachspenden kommen an erster Stelle Kunstwerke in Frage, die die Sammlungen des Museum Folkwang ideal ergänzen, die Bestände abrunden und neue Perspektiven eröffnen. Sie werden gemäß der Stiftungssatzung dem Museum als unbefristete Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt.
Als Sachspenden kommen aber ebenso andere Wertgegenstände in Betracht wie z. B. Haus- und Grundbesitz oder jedwede andere Wertgegenstände, aus denen der Stiftung Erträge zufließen (z. B. durch Mieteinnahmen) oder die sie veräußern kann, um das Stiftungsvermögen zu vergrößern oder um gezielt Kunstwerke zu erwerben.
TESTAMENTARISCHE ZUWENDUNGEN
Eine testamentarische Zuwendung kann der Stiftung als Erbin (bzw. Miterbin) oder auch als Vermächtnisnehmerin zugedacht werden.
Geeignete Formulierungen in Ihrem Testament für die Einsetzung der Stiftung für das Museum Folkwang als Erbin respektive Miterbin sind „Ich bestimme die Stiftung für das Museum Folkwang, Museumsplatz 1, 45128 Essen, zu meiner Alleinerbin“, respektive „Ich bestimme zu Miterben meines Nachlasses: N. N., Geburtsdatum, Adresse, zu … %, sowie die Stiftung für das Museum Folkwang, Museumsplatz 1, 45128 Essen, zu … %.“
Eine geeignete Formulierung in Ihrem Testament für die Aussetzung eines Vermächtnisses lautet wie folgt: „Die Stiftung für das Museum Folkwang, Museumsplatz 1, 45128 Essen, bekommt nach meinem Tod als Vermächtnis … % meines Vermögens“ oder „… meine gesamte Kunstsammlung“ oder „das Kunstwerk (Titel) von (Name des Künstlers)“.
TREUHANDSTIFTUNG
Die Rechtsform der Treuhandstiftung ist in der Regel das richtige Instrument für Stifter:innen, die ihr Vermögen einem Zweck auf Dauer widmen wollen, ohne eine Struktur schaffen zu müssen, die die Selbstverwaltung einer rechtsfähigen Stiftung erfordern würde.
Die Stiftung für das Museum Folkwang kann die Treuhandschaft für rechtlich unselbstständige, gemeinnützige Stiftungen übernehmen, deren Zweck ebenfalls auf die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere durch die Förderung des Museum Folkwang, gerichtet ist.
Die gemeinnützige Treuhandstiftung bietet den Stifter:innen die Möglichkeit, mit geringem Zeit- und Verwaltungsaufwand eine eigene Stiftung zu gründen und somit seine Zustiftung bereits zu Lebzeiten mit ihren Namen zu verbinden. Sie kann in einem relativ kurzen Zeitraum errichtet werden.
Die Organisation und Verwaltung der Treuhandstiftung übernimmt die Treuhänderin, das heißt die Stiftung für das Museum Folkwang. Die Erstausstattung und die Zustiftungen bleiben, so wie bei der selbstständigen Stiftung, dauerhaft im Kapital erhalten; nur die Erträge aus dem Vermögensstock werden für die in ihrer Satzung festgelegten Zwecke verwendet.
Neben monetären Leistungen können auch Vermögenswerte, wie z.B. GmbH-Anteile, Immobilien, Wertpapiere oder Kunstwerke eingebracht werden. Der gemeinnützigen Treuhandstiftung werden durch das Steuerrecht dieselben Rechte eingeräumt wie der rechtsfähigen Stiftung.
KONTAKT
Stiftung für das Museum Folkwang
Museumsplatz 1
45128 Essen
T +49 201 8845 134
F +49 201 889145 000
stiftung@museum-folkwang.essen.de
VORSTAND
Dr. Andreas Urban (Vorsitzender)
Stefan Pfeiffer
KURATORIUM
Dr. Ulrich Blank
Peter Gorschlüter
Doris Zur Mühlen
Prof. Dr. Dr. Thomas Olbricht
Konto der Stiftung für das Museum Folkwang
Nationalbank AG Essen
IBAN: DE44 3602 0030 0002 4024 24
BIC: NBAG DE 3 E
Ansprechpartner gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG
Dr. Andreas Urban
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